zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des von Ihnen- nachstehend „Reisender“ – und uns, der Firma din@tours zustande kommenden Reisevertrages.
Die Anmeldung der Reise erfolgt schriftlich, per Telefax oder E-Mail. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Reisebedingungen einverstanden. Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn wir Ihnen den Reisetermin und Reisepreis bestätigen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Streckenänderungen und Abweichungen von der jeweiligen angegebenen Routenführung und km-Angaben behalten wir uns vor. Falls Zimmer mit Dusche/WC oder Bad/WC, wie von uns jeweils bestätigt, vom Leistungsträger nicht zur Verfügung gestellt werden können, erstatten wir den Differenzbetrag. din@tours behält sich vor, im besonderen Fall einzelne Gäste in einem anderen möglichst vergleichbaren Haus unterzubringen.
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich din@tours bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Leistungsänderungen, Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch din@tours.
Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises, mindestens aber 50 €, zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist 14 Tage vor Reisebeginn fällig bzw. spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat din@tours eine Insolvenz-Versicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung ausgehändigt.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und der ordentlichen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Für den Transport von Fahrrädern können wir keine Haftung übernehmen, da diese von uns in einem „normalen“ Anhänger transportiert werden und es durch die Reibung immer kleine Kratzer entstehen können. Der Transport wird auch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden durchgeführt.
Die vertragliche Haftung von din@tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig herbeigeführt wird oder din@tours einem dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. din@tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Dies gilt auch für die Beförderung im Linienverkehr der Bahn, bei Bus und Schiff, wo gesonderte Beförderungsbedingungen gelten.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat din@tours bis 2 Wochen vor Reiseantritt das Rücktrittsrecht. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Falls din@tours eine Reise aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, absagen muss, erfolgt eine unverzügliche Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich bei din@tours bekannt geben. Im Falle Ihres Rücktritts kann der Veranstalter für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Diese bestimmen sich folgendermaßen: Ab Datum der bestätigten Buchung: - bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises mindestens jedoch 50,-- Euro. - bis zum 30-22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises - bis zum 21-10. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises - bis zum 9 - 4. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises innerhalb von 3 Tagen vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises und bei Nichterscheinen 85 % des Reisepreises. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sollten Sie, nach Ihrem Rücktritt den frei werden Platz durch eine andere geeignete Person ersetzen können, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.
Für Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel und Änderung der Teilnehmerzahl berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- Euro . Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und nach gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Sollte es trotz unserer großen Sorgfalt bei der Planung und Durchführung der Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir Sie bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich din@tours zur Kenntnis zu geben. din@tours ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise gegenüber din@tours geltend zu machen.
Soweit nicht durch die vorherigen besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Teilnahme an den Rad- bzw. Wanderreisen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen. Jeder Reiseteilnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, dass er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Reiseteilnehmer haben sich eigenverantwortlich im Rahmen der Reise an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Für Schäden, die Sie sich oder Anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung. Gepäck: Pro Person wird nur 1 Koffer mit maximal 20 Kg befördert. Jeder weitere Beförderungsgegenstand wird extra berechnet, genauso wie Gepäckstücke über 20 Kg. Der Kunde akzeptiert bei einer nicht angekündigten Erhöhung der Gepäckstücke oder des Gewichts eine Nachberechnung!
Leistungs- und Erfüllungsort ist Oberhausen
Reiseveranstalter:
din@tours
Klaus Hohns
Hegerfeldstr. 19
46149 Oberhausen